Haben Sie schon gewusst...

EU - Zinsbesteuerung Österreich (Sonderregelung):


Österreich wird keine Kontrollmitteilung vornehmen. Es gibt ein 3-stufiges Übergangsverfahren: (ab 1.7.2005 - 15%; ab 2008 - 20%, ab 2011 - 35%) 

Allgemeine Steuerinformationen zum Finanzplatz Österreich

  • Quellensteuer wird gesammelt und dann anonym abgeführt
  • Möglichkeiten der quellensteuerfreien Vermögensanlage
  • Strenges Bankgeheimnis
  • Keine Kontrollmitteilungen oder online Zugriffe

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich über die Vorzüge des Finanzplatzes Österreich.