
Haben Sie schon gewusst...
EU - Zinsbesteuerung Österreich (Sonderregelung):
Österreich wird keine Kontrollmitteilung vornehmen. Es gibt ein 3-stufiges Übergangsverfahren: (ab 1.7.2005 - 15%; ab 2008 - 20%, ab 2011 - 35%)
Allgemeine Steuerinformationen zum Finanzplatz Österreich
- Quellensteuer wird gesammelt und dann anonym abgeführt
- Möglichkeiten der quellensteuerfreien Vermögensanlage
- Strenges Bankgeheimnis
- Keine Kontrollmitteilungen oder online Zugriffe
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich über die Vorzüge des Finanzplatzes Österreich.
